AGB
Bluebay Balear GmbH
Definitionen der Begriffe in den allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Personen, die sich anmelden, um an einem unserer Segeltörns teilzunehmen, werden nachfolgend „Teilnehmer“ genannt.
Die Firma Bluebay Balear GmbH, geschäftsansässig Vödestr. 19, 44625 Herne, Deutschland wird nachfolgend „Veranstalter“ genannt. Die Firma wird vertreten durch Ihre Gesellschafter
Ilona Heisterkamp und Frank Heisterkamp und dem Geschäftsführer Frank Heisterkamp.
„Skipper“ wird nachfolgend die Person genannt, die die Yacht führt und die Crew leitet.
Anmeldung und Vertragsabschluss:
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Abläufe des auf der Webseite des Veranstalters beschriebenen Segeltörns und erklären, dass Sie die AGB gelesen und verstanden haben.
Das genaue Angebot des Segeltörns, das Anmeldeformular sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Webseite des Veranstalters einsehbar.
Durch die Anmeldung des Teilnehmers erklärt dieser, dass sich sein Gesundheitszustand in guter physischer und psychischer Verfassung befindet und dass er in der in der Lage ist, mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser zu schwimmen.
Durch das korrekte Ausfüllen und des Abschickens unseres Online-Anmeldeformulars melden Sie sich zum Törn an. Bitte geben Sie hier Ihre vollständigen Daten an, damit wir Sie auch telefonisch oder per elektronischer Post erreichen können.
Sollten Teilnehmer angemeldet werden, die minderjährig sind, so übernimmt der Erziehungsberechtigte während des gesamten Törns die Verantwortung. Eine separate schriftliche Erklärung hierüber ist erforderlich.
Der Teilnehmer erhält 3-5 Tage nach dem Absenden des Anmeldeformulars eine Bestätigung vom Veranstalter. Der Reisevertrag gilt damit abgeschlossen und ist somit verbindlich.
Sollte ein Teilnehmer für eine Gruppe eine komplette Yacht für sich buchen, übernimmt er stellvertretend für alle Crew-Mitglieder den organisatorischen Ablauf und den Buchungsvorgang und wird als „Crew-Chef“ benannt.
Der Crew-Chef haftet sodann allein für die vertraglichen Pflichten, die er bei der Anmeldung auflistet.
Die AGB gelten auch bei Gruppenbuchungen in vollem Umfang.
Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Bestätigung des Veranstalters, hier Bluebay Balear GmbH, ist die Zahlung der Reise ist ohne jeden Abzug nach Erhalt der Rechnung und Reisebestätigung innerhalb von 14 Tagen im vollen Umfang fällig und muss auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto der Bluebay Balear GmbH eingezahlt werden.
Um dem Vercharterer die Sicherheit der Übernahme der Kosten für den gebuchten Katamaran zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Zahlung notwendig.
Nicht im Preis des Törns enthalten sind persönliche Ausgaben, die beschriebene Bordkasse, optionale Landausflüge sowie An- und Abreise zum Start- und Endhafen.
Der Reisepreis kann per Überweisung oder per PayPal gezahlt werden.
Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Segeltörn-Reise zurücktreten.
Die Erklärung über den Rücktritt muss schriftlich erfolgen, hier gilt das Datum des Eingangs des Schreibens (z.B. per E-Mail) bei der Bluebay Balear GmbH.
Wir empfehlen an dieser Stelle dringend vorab eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Bei einer Stornierung/einem Rücktritt wird eine pauschalisierte (§651i Abs.3 BGB) Entschädigung des Reisepreises verlangt. Diese gelten pro Person.
Die Stornierungsgebühren werden wie nachfolgend fällig:
Bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 10 % des vereinbarten Segeltörn Preises
90.– 60. Tag vor Reisebeginn: 30 % des vereinbarten Segeltörn Preises
59.– 45. Tag vor Reisebeginn: 50 % des vereinbarten Segeltörn Preises
44.– 30. Tag vor Reisebeginn: 70 % des vereinbarten Segeltörn Preises
29.– 08. Tag vor Reisebeginn: 90 % des vereinbarten Segeltörn Preises
07.– 01. Tag vor Reisebeginn: 100 % des vereinbarten Segeltörn Preises
Bei Nichtantritt der Reise ist ebenfalls eine Gebühr von 100 % des Reisepreises fällig.
Der Teilnehmer kann eine Ersatzperson, die für die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, benennen. Die Ersatzperson tritt dann in den Vertrag ein und haftet sodann als Gesamtschuldner für den Reisepreis des Segeltörns. Sollte die Person den Reiseerfordernissen nicht genügen, so kann der Veranstalter dem Eintritt in den Reisevertrag widersprechen.
Der Veranstalter ist bei der Benennung einer Ersatzperson berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von der Rückerstattungssumme des ursprünglichen Teilnehmers abzuziehen.
Widerrufsrecht
Dem Teilnehmer steht gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9BGB kein Widerrufsrecht des geschlossenen Vertrages zu.
Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter hat das Recht den Segeltörn abzusagen, wenn organisatorische Schwierigkeiten auftreten, die im Vorfeld nicht vorauszusehen waren. Wenn der Veranstalter eine Absage des Törns durchführen muss, erhält der Teilnehmer die bereits gezahlte Summe in vollem Umfang und innerhalb von 30 Tagen zurücküberwiesen.
Bei der jeweiligen Reisebeschreibung ist eine Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung des Segeltörns angegeben. Sollte diese bis zu dem in der Beschreibung angegebenen Zeitpunkt nicht erreicht worden sein, kann der Veranstalter den Segeltörn absagen. Zu diesem Zeitpunkt werden die Teilnehmer über eine eventuelle Absage ausschließlich durch eine E-Mail hierüber informiert.
Wird der Segeltörn durch das Eintreten Höherer Gewalt beeinträchtigt, gefährdet oder erheblich erschwert behält sich der Veranstalter das Recht vor die Reise abzusagen.
Ist der Veranstalter in der Situation, dass ein Segeltörn aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund seinerseits abgesagt werden muss, erhält der Teilnehmer einen Gutschein in Höhe des Törn Preises. Diesen Gutschein kann der Teilnehmer für einen anderen Törn einsetzen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer keine Rückzahlung des Reisepreises.
Haftung / Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung für Schäden seitens des Veranstalters, die weder Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beinhalten, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden nicht grob fahrlässig oder durch vorsätzliches Handeln herbeigeführt wurde oder soweit die Bluebay Balear GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen, für einen dem Kunden entstehenden Schaden, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Die Haftungshöchstsumme des dreifachen Reisepreises gilt jeweils je Kunde und Reise.
Eine darüber hinaus gehende Haftung besteht nicht.
Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht für gestohlene, zerstörte oder nach Beendigung des Törns liegengelassene Sachen der Teilnehmer.
Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich pünktlich am Sammelort zu erscheinen. Der Veranstalter haftet nicht für einen Kostenaufwand seitens des Teilnehmers, wenn dieser nicht rechtzeitig am Ausgangshafen erscheint und somit nicht am vorgesehenen Ablauf des Törns teilnehmen kann.
Der Teilnehmer ist verpflichtet während der kompletten Zeit des Segeltörns (Einschiffung bis Ausschiffung) die Anweisungen des Skippers zu befolgen.
Sollte der Teilnehmer für sich oder andere Crew-Mitglieder eine Gefahr darstellen (z.B. Missachtung der Sicherheitsgrundsätze), oder durch anhaltende und gravierende Störungen der Ordnung und der Interessen und Bedürfnisse der anderen Mitseglern auffallen, kann der Skipper den Teilnehmer von der weiteren Törn-Reise ausschließen.
Ebenfalls zum Ausschluss kann der Konsum von illegalen Substanzen führen.
Der Teilnehmer wird weder für den Ausschluss entschädigt, noch werden irgendwelche dadurch entstehende Kosten übernommen. Sämtliche Kosten (z.B. Hotel, Transfer, Flugänderungen) trägt in diesem Fall allein der Teilnehmer.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, Zoll-, Pass-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen von Palma de Mallorca zu beachten.
Sollte der Teilnehmer etwaige Reklamationen geltend machen wollen, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich während des Törns, vor Ort dem Skipper oder dem Veranstalter selbst mitzuteilen. Reklamationen oder Einwände, die nach Beendigung der Reise angezeigt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Der Teilnehmer erklärt, dass er sich im Besitz einer auf Mallorca gültigen Auslandskrankenversicherung befindet.
Schadensersatz
Die Yacht ist seitens der Vercharterers haftpflicht- und vollkaskoversichert.
Darüber hinaus werden Schäden, die während des Segeltörns auf dem Katamaran entstehen, die dem Grunde oder der Höhe nach nicht von einer Versicherung abgedeckt sind, so sind die Kosten von den Teilnehmern zu gleichen Teilen zu zahlen. Der Maximalbetrag ist hier auf 250,00 EUR pro Person beschränkt.
Wenn ein Schaden, durch einen der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet in diesem Fall lediglich der betreffende Teilnehmer in voller Höhe des Schadens.
Ablauf des Segeltörns
Die Segelreise findet von Samstag (check in ca. 17.00 Uhr) bis am darauffolgenden Samstag (auschecken gegen 9.00 Uhr) statt. Rückkehr zum Ausgangshafen ist am Freitag gegen 18.00 Uhr.
Für den Fall, dass sich die Yacht verspätet, haftet der Veranstalter nicht für die Kosten eines neu zu buchenden Rückfluges. Daher ist es dringend zu empfehlen Zeitreserven bei der Buchung einzuplanen.
Der Veranstalter stellt einen Skipper und eine Hostess zur Verfügung.
Die Teilnehmer sind aufgefordert aktiv und teamorientiert an den Abläufen der Reise mitzuwirken und an Lösungen, von möglichen, während des Törns auftretenden Problemen, mitzuarbeiten.
Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass alle Beschaffenheiten und Instrumente der Yacht einwandfrei funktionieren. Sollte es Notwendig sein, eine Reparatur durchführen zu lassen, kann der Veranstalter einen außerplanmäßigen Aufenthalt in einem nahegelegenen Hafen anstreben. Ein Aufenthalt von bis zu 24 Stunden bei einem Segeltörn von 1 Woche (bis zu 48 Stunden bei einem Segeltörn von 2 Wochen) ist rechtliche belanglos.
Sollte es nicht möglich sein, den Törn auf der zunächst angegebenen Yacht fortzuführen, aus Gründen, die der Veranstalter nicht verantwortet, darf der Veranstalter eine andere Yacht, die den gleichen Standard bietet, einsetzen, um die Reise fortzuführen. In diesem Fall steht dem Teilnehmer kein Schadensersatz zu.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Route sowie die Anzahl und Reihenfolge der besuchten Häfen und Buchten durch den Skipper zu ändern. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Ausgangs- und Endhafen des Törns kurzfristig zu ändern, sofern dies aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, geschieht.
Bei Gruppenbuchungen ist es möglich einen individuellen Reiseplan zu erstellen. Auch in diesem Fall behält sich der Veranstalter vor diese zu ändern, falls Gründe auftreten, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Wetterverhältnisse, notwendige Reparatur in einem Hafen). Die sichere Durchführung des Segeltörns steht an erster Stelle und falls es erforderlich ist, entscheidet ausschließlich der Veranstalter oder der Skipper, inwiefern sich die Reiseroute ändert.
Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Veränderungen und Unannehmlichkeiten des Reiseablaufs, die durch Höhere Gewalt, Pandemien, Krieg, Naturereignisse oder Streik entstehen.
Werden aus Gründen, die der Teilnehmer zu verantworten hat, Leistungen nicht abgerufen, erstattet der Veranstalter keinen Wert für diese Leistungen. Hierzu können eine Verspätung zum Sammelort zählen oder ein freiwilliger Verzicht auf einen Teil oder sogar den gesamten Segeltörn.
Der Veranstalter erklärt, dass die Yacht über eine landesübliche Versicherung und der Skipper über eine Skipper-Haftpflichtversicherung verfügt.
Es wird seitens des Veranstalters ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige Haftpflichtversicherungen hinsichtlich der Segelaktivität einen Haftungsausschluss aufgeführt haben. Die Teilnehmer werden daher gebeten, dies bei Ihrer Versicherung zu überprüfen und gegebenenfalls noch eine sogenannte Kojenversicherung hinzuzufügen.
Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Buchung des Segeltörn erfassten Daten des Teilnehmers werden ausschließlich elektronisch verarbeitet, genutzt und weitergegeben, soweit es für die Durchführung der Reise erforderlich ist.
Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Vereinbarung haben nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Diese sollen vielmehr gemäß dem Sinn und Zweck der Vereinbarung geregelt werden.
Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der Bluebay Balear GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.